Teilnahmebedingungen – NaturVision Filmwettbewerb
Die Einreichfrist für die Preise "NaturVision Nachwuchsfilmpreis Biologische Vielfalt Baden-Württemberg" und "NaturVision Filmpreis Baden-Württemberg" endet am 27.02.2023.
Einreichung für den Internationalen Wettbewerb 2023 starten am 10.11.2022 und endet am 06.02.2023. Early Bird Tarif gilt nur bis zum 18.12.2022.
Für den Kurzfilmwettbewerb 2023 können vom 19.12.2022 bis zum 06.03.2023 Filme eingereicht werden.
- Der Filmwettbewerb steht etablierten oder auch neuen Film- und Fernsehproduktionsgesellschaften sowie unabhängigen Filmemachern aus der ganzen Welt offen. Teilnahmeberechtigt sind Dokumentarfilme, die sich schwerpunktmäßig mit den Themen Natur/Tier/Mensch/Umwelt/Nachhaltigkeit befassen.
Bei Einreichungen für den Internationalen Wettbewerb 2023 müssen die Produktionen nach dem 1. Januar 2022 fertiggestellt worden sein. In der Kurzfilmkategorie können die Produktionen nach dem Jahr 2011 fertiggestellt worden sein.
Für den NaturVision Filmpreis Baden-Württemberg 2023 können Produktionen eingereicht werden, die nach dem 1. Januar 2015 fertiggestellt wurden und eine Mindestlänge von 20 Minuten haben. Für den NaturVision Nachwuchsfilmpreis Biologische Vielfalt Baden-Württemberg 2023 gilt nach dem 1. Januar 2018, mit einer Mindestlänge von 15 Minuten.
- Die Filme können für eine oder auch mehrere Kategorien aus dem Anmeldeformular angemeldet werden. Die Jury hat die Möglichkeit, die gewählte Einreichkategorie zu ändern. Bis einschließlich 18.12.22 sind die Einreichgebühren 50% ermäßigt. Anschließend beträgt die Einreichgebühr für die erste Kategorie 40 Euro, für jede weitere Kategorie 20 Euro inklusive MwSt. Die Einreichgebühr ist pro Film zu entrichten und zahlbar mit der Filmeinreichung. Für Schüler*innen und Student*innen gilt: Die Einreichgebühr für die Kategorie „NaturVision Newcomerpreis“ entfällt bei Vorlage der Ausbildungsbescheinigung.
Bitte beachten Sie das separate Einreichformular für den NaturVision Filmpreis Baden-Württemberg und NaturVision Nachwuchsfilmpreis Biologische Vielfalt Baden-Württemberg. Die Einreichgebühr hierfür entfällt.
Bitte beachten Sie das separate Einreichformular für den NaturVision Kurzfilmpreis. Die Einreichgebühr für den Kurzfilmpreis entfällt. Einreichungen hierfür wird noch bekannt gegeben.
Das Anmeldeformular ist bis spätestens zum Anmeldeschluss ausgefüllt einzureichen.
Für Einreichungen muss folgendes Material bis spätestens zum 03. März 2023 vorliegen:
- eine Sichtungskopie als Datei per Download/USB-Stick (kein Online-Stream)
- eine 50-80 Wörter lange Synopsis des Films (Grundlage für die Filmbeschreibung im NaturVision-Programmkatalog)
- eine vollständige und detaillierte Liste aller Mitwirkenden (Grundlage für die filmografischen Angaben in Print und Web, sowie ggf. Urkunden)
- mindestens drei gute Fotos zur Produktion (1500 Pixel auf der Längsseite); mit der Einsendung der Fotos werden die Veröffentlichungsrechte für diese Fotos zu Werbe- und/oder Illustrationszwecken gewährt (Print und Web)
- Bei Einreichungen zum „NaturVision Filmmusikpreis“: erforderlich ist eine Musikliste, aus der nachvollziehbar hervorgeht, wer Komponist der jeweiligen Musikstellen im Film ist.
- gegebenenfalls Presseausschnitte und Pressemappe
Für den Kurzfilmwettbewerb 2023 ist das Material bis zum 06. März 2023 einzureichen.
Die Anlagen, wie beispielsweise Fotos und Texte, bitte in digitaler Form (per Mail oder z.B. Wetransfer an festival@natur-vision.org) mitschicken. Eine Rücksendung der eingereichten Unterlagen erfolgt nicht. Die Einsendung sämtlicher Anlagen ist obligatorisch und Teil der vollständigen Anmeldung. Sämtliche Unterlagen sind frachtfrei zu versenden; Nachnahmesendungen werden nicht angenommen. Die Festivalleitung nimmt keine Einsendungen an, für die Versandgebühren, Abgaben, Steuern oder Zollgebühren zu entrichten sind und übernimmt auch keine Verantwortung für solche Sendungen.
3. Die Einreicher geben mit der Anmeldung ihre Einwilligung zur Aufnahme ihrer Produktion in das NaturVision-Archiv.
4. Die Wettbewerbsteilnehmer geben mit der Anmeldung ihre Einwilligung, den eingereichten Film auf dem NaturVision Filmfestival zu zeigen. Ferner erklären sie sich einverstanden, Ausschnitte von bis zu drei Minuten aus den eingereichten Produktionen zu Werbezwecken für das Festival (Radio/Fernsehen/Internet) kostenlos zur Verfügung zu stellen.
5. Bestandteil des Festivals ist das NaturVision Schulprogramm, die NaturVision Filmtage sowie Sonderveranstaltungen, bei denen einzelne Filme gezeigt werden, um das Festival zu bewerben. Außerdem finden, in Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen, „Best Of NaturVision“-Veranstaltungen statt, bei denen Filme aus dem Programm gezeigt werden.
Ziel der Veranstaltungen ist nicht nur die Bewerbung des Festivals, sondern vor allem auch dem Natur-, Tier- und Umweltfilmgenre ein Forum zu geben, das neue Zuschauerkreise erschließt.
Diese Veranstaltungen sind wie auch das Festival nicht kommerziell. Mit der Anmeldung erklärt der Einreicher sein Einverständnis, dass der angemeldete Film im Rahmen dieser Veranstaltungen ebenfalls gezeigt werden kann. Nach vorheriger Absprache werden ausgewählte Filme auch über die Plattform Pantaflix für das Publikum bereitgestellt.
6. Eine Vergütung für die Projektion der Filme innerhalb unserer Veranstaltungen (wie oben beschrieben) erfolgt nicht.
7. Das Festival verpflichtet sich, die eingereichten Filme nur zu den im Reglement genannten Zwecken zu verwenden. Jede weitere, nicht in dieser Teilnahmebedingung erwähnte Verwendung, wird mit dem Einsender abgesprochen.
8. Mit der Einsendung des Films und der Rücksendung des Anmeldeformulars zum Wettbewerb des NaturVision Filmfestivals bestätigt der Einsender, im Besitz aller Rechte zu sein, die es für die Vorführung seines Films im Rahmen eines Filmfestivals braucht. Er versichert, dass durch die Nutzungen keine Urheber- oder Leistungsrechte Dritter verletzt werden. Gleichfalls versichert der Einsender, sich gegenüber allen weiteren, an der Produktion beteiligten Personen vergewissert zu haben, dass diese mit einer Teilnahme am Festival einverstanden sind.
9. Sollte ein eingereichter Film für das Programm oder den Wettbewerb ausgewählt werden, werden Sie darüber informiert und es wird von Ihnen eine Vorführkopie angefordert.
10. Innerhalb des „NaturVision-Wettbewerbs“ werden Preise in verschiedenen Kategorien verliehen, die von einer unabhängigen Fach-Jury vergeben werden. Die Jury wird jährlich neu berufen. Die Berufung erfolgt auf Vorschlag der Festivalleitung. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig.
11. Es werden Preisgelder in unterschiedlicher Höhe vergeben. Die jeweilige Summe sowie die dotierten Kategorien können variieren und hängen von den beschafften Finanzmitteln im laufenden Festival ab. Die Preisgelder stellen eine Würdigung der Kreativität der jeweils beteiligten Personen (Regie, Autor, Kamera, Musik) dar. Eine Auszahlung an Fernsehsender oder Produktionsfirmen ist aus diesem Grund nicht möglich.
12. Die Einreichung eines Films gilt als Anerkennung des vorstehenden Reglements. Bei Ausnahmen und nicht spezifizierten Fällen trifft die Festivalleitung die letzte Entscheidung. Im Zweifelsfall gilt die deutsche Fassung des Reglements.
13. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ludwigsburg.
14. Weitere Informationen erhalten Sie über:
NaturVision Filmfestival
Organisation und Filmwettbewerb: festival@natur-vision.org
Ansprechpartnerin: María Vallecillos Soldado
Tel + 49 – 7141 992248-0
Fax +49 – 7141 992248-18
NaturVision behält sich das Recht der Entscheidung in allen nicht ausdrücklich in diesem Dokument geregelten Fällen vor.
Ludwigsburg, 17. November 2023