Teilnahmebedingungen – NaturVision Filmwettbewerb
Der Early Bird Tarif (25% Rabatt) gilt bis einschließlich 30.11.25.
Die Einreichzeiträume können dem Reglement entnommen werden.
Allgemeine Anmelde- und Teilnahmerichtlinien
Einleitung
Das NaturVision Filmfestival (nachfolgend „NaturVision“) ist ein Themenfestival im Bereich Wildlife, Natur-, Umwelt und Nachhaltigkeit. Teilnahmeberechtigt sind Filme, die sich inhaltlich mit diesen Schwerpunkten beschäftigen.
Traditionell als Dokumentarfilmfestival gestartet, akzeptiert das NaturVision alle Arten der visuellen Umsetzung, inklusive fiktionaler Formate und Animationsfilm.
NaturVision Filmfestival schafft eine Plattform für Akteure und Publikum in Ludwigsburg
NaturVision ist bekannt für seine Unmittelbarkeit, insbesondere durch den direkten Dialog zwischen Publikum und Filmschaffenden. Aus diesem Grund legt das Festival Wert darauf, dass Filmschaffende bei den Vorführungen ihrer Werke persönlich anwesend sind.
Bitte lesen Sie, bevor Sie beginnen, die Allgemeinen Anmelde- und Teilnahmerichtlinien.
Internationaler Wettbewerb
- Datum der Fertigstellung: nach dem 01.11.2024
- Einsendeschluss: bis 15.01.2026
Preis der Kinderjury
- Datum der Fertigstellung: nach dem 01.11.2023
- Einsendeschluss: bis 15.01.2026
Internationaler Kurzfilmwettbewerb (Filme bis max. 20 Min. Länge)
- Datum der Fertigstellung: nach dem 01.01.2020
- Einsendeschluss: bis 05.01.2026
Premierenstatus
Premieren werden in allen Sektionen bevorzugt, sind jedoch keine Voraussetzung für die Einreichung.
Sichtungsmedien
Zur Filmsichtung für den Internationalen Wettbewerb übersenden Sie einen Sichtungslink mit Passwort. Der Link ist bis mindestens 1. Juni 2026 bereitzustellen.
Einreichung der Sichtungskopien für den Kurzfilmpreis (Einreichung via Shortfilmdepot) variieren vom Internationalen Wettbewerb und vom Preis der Kinderjury.
Festivalvorführformate
DCP oder Quicktime ProRes, MP4
Richtlinien für die Anmeldung
1. Allgemeines
- Filme können für eine oder auch mehrere Kategorien angemeldet werden.
- Die Jury hat die Möglichkeit, die gewählte Einreichkategorie zu ändern.
- Im Kontext der Preiskategorie „NaturVision Newcomerfilmpreis“ werden nur Erstlingswerke und Debutfilme akzeptiert.
- Bei NaturVision werden weder Werbe- noch Imagefilme gezeigt.
2. Bearbeitungsgebühr
- Die Gebühr wird zur Deckung administrativer Kosten erhoben; eine Rückerstattung ist daher in jedem Fall ausgeschlossen.
- Bearbeitungsgebühr: 60 Euro für die erste Kategorie und 10 Euro für jede weitere Kategorie. Die Beträge sind inklusive MwSt.
- Early Bird: Bis einschließlich 30.11.25 sind die Einreichgebühren 25% ermäßigt.
- Die Einreichgebühr ist pro Film zu entrichten und zahlbar mit der Filmeinreichung innerhalb von fünf Werktagen unter Angabe des Filmtitels und Eingabesektion an:
NaturVision Ludwigsburg gGmbH
Konto: DE03 6045 0050 0030 2407 13
BIC: SOLADES1LBG
Bank: KSK, Ludwigsburg
- Für Student*innen gilt: Die Einreichgebühr für die Kategorie „NaturVision Newcomerfilmpreis“ entfällt bei Vorlage der Ausbildungsbescheinigung.
3. Formular Kategorie Kurzfilm
- Bitte beachten Sie das separate Einreichformular für den NaturVision Kurzfilmpreis.
- Die Einreichgebühr für den Kurzfilmpreis beträgt 30,00 Euro und wird direkt über die Plattform Shortfilmdepot erhoben. Eine zusätzliche Zahlung an NaturVision entfällt daher. Die Beträge sind inklusive MwSt.
Das Anmeldeformular ist bis spätestens zum Anmeldeschluss ausgefüllt einzureichen.
4. Zusätzliches Material für Filmeinreichung:
Für Einreichungen ist folgendes Material bis spätestens zum 22. Januar 2026 vorzulegen.
Einreichverfahren:
- Die Eingabe der Unterlagen erfolgt in digitaler Form per Online-Einreichformular.
- Zusatzmaterial wird per E-Mail oder via einer Datenübertragung beispielsweise über WeTransfer mit Angabe des Filmtitels an festival@natur-vision.org versendet.
Im Detail:
- Sichtungslink, gern mit Password validiert (gültig bis 01.06.2026).
- Filmbeschreibung / Synopsis: Textlänge von 50 bis 100 Wörtern. Die Beschreibung dient auch als Grundlage für die Texte im Programmkatalog.
- Filmmakers Intention/Producers Intention: Textlänge von 50 bis 100 Wörtern.
- Cast und Crew: Eine vollständige und geprüfte Liste aller Mitwirkenden, die als Grundlage für die filmografischen Angaben für alle Publikationen dient.
- Fotos: mindestens drei aussagekräftige Filmfotos (1500 Pixel auf der Längsseite). Mit der Einsendung der Fotos werden die Veröffentlichungsrechte für diese Fotos zu Werbe- und/oder Illustrationszwecken gewährt (Print und Web).
- Trailer: Eingabe soweit vorhanden
- Presseausschnitte und Presskit: Eingabe soweit vorhanden
- Filmsprache: Existiert der Film nicht in deutscher Sprachfassung, so sollte er entweder deutsch synchronisiert oder deutsch oder englisch untertitelt werden.
- Wettbewerbssektion Filmmusikpreis: Bei Einreichungen für die Sektion „NaturVision Filmmusikpreis“ ist die Einreichung der Musikliste mit Angabe Musikwerk, Komponist*innen sowie der jeweiligen Filmszene (Time Code) erforderlich.
- Eine Rücksendung der eingereichten Unterlagen wird ausgeschlossen.
Die Einsendung der genannten Unterlagen ist obligatorisch und Teil der vollständigen Anmeldung.
Versandbedingungen
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich digital ohne postalischen Versand.
Im Falle eines postalischen Versandes sind alle Unterlagen frachtfrei zu versenden. Nachnahmesendungen werden nicht angenommen. NaturVision nimmt keine Einsendungen an, für die Versandgebühren, Abgaben, Steuern oder Zollgebühren zu entrichten sind und übernimmt keine Verantwortung für evtl. Rücklieferung von Sendungen.
Rechtliches
1. Vorführerlaubnis, Sonderveranstaltungen, Best Ofs
- Die einreichende Partei gibt mit der Anmeldung die Einwilligung zur Aufnahme ihrer Produktion in das NaturVision-Archiv.
- Die einreichende Partei gibt mit der Anmeldung die Einwilligung, den eingereichten Film auf dem NaturVision Filmfestival zu zeigen. Ferner erklären sie sich einverstanden, Ausschnitte von bis zu drei Minuten aus dem eingereichten Film zu Werbezwecken für das Festival (Radio/Fernsehen/Web) kostenlos zur Verfügung zu stellen.
- Zum NaturVision Filmfestival gehören das NaturVision Schulprogramm und Veranstaltungen, bei denen einzelne Filme gezeigt werden, um das Festival zu bewerben. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen finden „Best Of NaturVision“-Veranstaltungen („NaturVision Filmtage“) statt, bei denen Filme aus dem Festivalprogramm gezeigt werden.
Diese Veranstaltungen sind – wie auch das eigentliche Festival – nicht kommerziell.
Im Rahmen der Formularanmeldung erklärt die eingebende Partei das Einverständnis bzw. lehnt ab, dass der angemeldete Film im Rahmen dieser Veranstaltungen ebenfalls gezeigt werden kann.
- Online-Nutzung: Im Falle der zur Verfügungstellung des Filmes über eine NaturVision Angebots-Online-Plattform, erfolgt eine vorherige Absprache mit den Rechteinhabern.
- Eine Vergütung für die Projektion der Filme innerhalb der oben genannten Veranstaltungen erfolgt nicht.
2. Rechte
- NaturVision verpflichtet sich, die eingereichten Filme nur zu den im Reglement genannten Zwecken zu verwenden. Jede weitere, nicht in dieser Teilnahmebedingung erwähnte Verwendung, wird mit der einreichenden Partei abgesprochen.
- Mit der offiziellen Einreichung des Films bestätigt die eingebende Partei, im Besitz aller Rechte zu sein, die es für die Vorführung des Films im Rahmen von NaturVision benötigt werden. Es wird versichert, dass durch die Nutzungen keine Urheber- oder Leistungsrechte Dritter verletzt werden. Gleichfalls versichert die eingebende Partei sich gegenüber allen weiteren, an der Produktion beteiligten Personen vergewissert zu haben, dass diese mit einer Teilnahme am Festival einverstanden sind.
3. Durchführung des Wettbewerbs / Preise
- Sollte ein eingereichter Film für das Programm oder den Wettbewerb ausgewählt werden, werden Sie darüber informiert und es wird von Ihnen eine Vorführkopie angefordert.
- Innerhalb des „NaturVision-Wettbewerbs“ werden Preise in verschiedenen Kategorien verliehen, die von einer unabhängigen Fach-Jury vergeben werden. Die Jury wird jährlich neu berufen. Die Berufung erfolgt auf Vorschlag der Festivalleitung. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig.
- Es werden Preisgelder in unterschiedlicher Höhe vergeben. Die jeweilige Summe sowie die dotierten Kategorien können variieren und hängen von den beschafften Finanzmitteln im laufenden Jahr ab. Die Preisgelder stellen eine Würdigung der Kreativität der jeweils beteiligten Personen (Regie, Autor, Kamera, Musik) dar. Eine Auszahlung an Fernsehsender oder Produktionsfirmen ist aus diesem Grund nicht möglich.
- Alle nominierten Filme werden während des Festivals gezeigt. Darüber hinaus werden weitere sehenswerte Lang- und Kurzfilme vom Veranstalter für das Festivalprogramm, Sonderveranstaltungen wie das Schulprogramm oder Best-Ofs ausgewählt.
Die Einreichung eines Films gilt als Anerkennung des vorstehenden Reglements. Bei Ausnahmen und nicht spezifizierten Fällen trifft die Festivalleitung die letzte Entscheidung.
Im Zweifelsfall gilt die deutsche Fassung des Reglements.
German law applies and the exclusive place of jurisdiction is Ludwigsburg.
NaturVision behält sich das Recht der Entscheidung in allen nicht ausdrücklich in diesem Dokument geregelten Fällen vor.
Weitere Informationen erhalten Sie über:
NaturVision Filmfestival
NaturVision Ludwigsburg gGmbH
Organisation Filmwettbewerb / Betreuung Fachbesucher*innen: festival@natur-vision.org
Ansprechpartnerin: Maggie Schnaudt
Tel +49 (0) 1520 8725 112
Ludwigsburg, 10. September 2025